Wenn Gäste eine Ferienwohnung buchen, erwarten sie vor allem eins: einen unbeschwerten Aufenthalt. Und dafür sind Sie als Vermieter mitverantwortlich, denn Sie richten die Unterkunft nicht nur gemütlich ein und sorgen für einen reibungslosen Buchungsablauf, sondern müssen auch gewährleisten, dass sich Ihre Gäste in der Unterkunft sicher fühlen. Genau hier kommt die Verkehrssicherungspflicht ins Spiel. Sie verpflichtet Vermieter dazu, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, bevor jemand zu Schaden kommt. Wer diese Pflicht auf die leichte Schulter nimmt, riskiert zum einen verärgerte Gäste und zum anderen hohe Schadensersatzforderungen.
Verkehrssicherungspflicht? Was bedeutet das überhaupt?
Die Verkehrssicherungspflicht ist ein juristischer Begriff, der sich zunächst sperrig anhört, aber in der Praxis leicht zu verstehen ist: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder besitzt, muss dafür sorgen, dass andere dadurch nicht verletzt werden. Übertragen auf die Ferienwohnung bedeutet das: Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihre Unterkunft so zu gestalten und instand zu halten, dass Gäste keine vermeidbaren Risiken eingehen. Wichtig ist, dass Sie nur zumutbare Maßnahmen ergreifen müssen. Was zumutbar ist, muss im Streitfall eventuell gerichtlich geprüft werden.
Rechtlich geregelt wird sie auf Basis von § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) und aus § 535 BGB Abs. 1 (Instandhaltungspflicht).
Ein einfaches Beispiel: Stellen Sie sich vor, eine Stufe im Eingangsbereich ist locker. Ignorieren Sie dieses Problem und es stolpert ein Gast darüber, können Sie haftbar gemacht werden. Die Verkehrssicherungspflicht soll genau solche Situationen verhindern.
Wen betrifft die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft grundsätzlich alle, die Ferienunterkünfte vermieten – egal ob privat oder gewerblich, ob eine kleine Einliegerwohnung oder ein großes Ferienhaus. Auch gelegentliche Vermietungen über Plattformen wie Pension.de entbinden nicht von der Verantwortung.
Teilweise können auch Hausverwalter oder beauftragte Dienstleister in der Pflicht stehen. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Winterdienst: Als Eigentümer ist es Ihre Aufgabe, Gehwege vor Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Beauftragen Sie dafür einen Dienstleister, müssen Sie sicherstellen, dass dieser seine Arbeit zuverlässig erledigt.
Welche Pflichten beinhaltet die Verkehrssicherungspflicht?
Die Anforderungen sind vielfältig und reichen von der Innenausstattung bis hin zu den Außenanlagen. Grundsätzlich gilt: Alles, was für Gäste eine Gefahr darstellen könnte, muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Dazu gehören:
Innenräume
Möbel müssen stabil und Elektrogeräte in einem einwandfreien Zustand sein. Bodenbeläge, zum Beispiel Teppiche, dürfen keine Stolpergefahr darstellen. Außerdem gehören funktionstüchtige Rauchmelder zur Standardausstattung.
Außenbereich
Wege und Treppen müssen sicher begehbar sein und gegebenenfalls über ein Geländer verfügen. Eine funktionierende Beleuchtung sorgt dafür, dass Gäste auch im Dunkeln nicht stolpern. Im Winter ist der Räum- und Streudienst Pflicht.
Allgemein
Offensichtliche Gefahrenquellen, etwa freiliegende Kabel oder beschädigte Steckdosen, müssen umgehend beseitigt werden. Denn ein Gast, der im Flur über ein schlecht verlegtes Verlängerungskabel stürzt, ist kein unrealistisches Szenario – und genau dafür können Sie haftbar gemacht werden, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben.
Gilt die Verkehrssicherungspflicht für alle Vermieter?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, sie gilt für alle Vermieter. Eine Ausnahme gibt es nicht, auch nicht für diejenigen, die ihre Wohnung nur gelegentlich oder für wenige Wochen im Jahr vermieten. Sobald Sie Geld für eine Übernachtung nehmen, übernehmen Sie Verantwortung.
Manchmal wird argumentiert, dass bei „privaten Gelegenheitsvermietungen“ keine so strengen Maßstäbe gelten müssten. Das stimmt jedoch nicht. Kommt es zu einem Unfall, prüft das Gericht, ob der Vermieter alles Zumutbare getan hat, um Gefahren zu vermeiden – unabhängig von der Häufigkeit der Vermietung.
Welche Folgen kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haben?
Wer seine Pflichten vernachlässigt, muss im Ernstfall tief in die Tasche greifen. Kommt es zu einem Unfall, drohen Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
In der Praxis könnte das so aussehen: Ein Gast verletzt sich an einem defekten Balkongeländer, das der Vermieter schon längst hätte reparieren müssen. Die Folge: Der Vermieter haftet nicht nur für die Behandlungskosten, sondern auch für Verdienstausfälle und Schmerzensgeldansprüche des Gastes. Hinzu kommt, dass Versicherungen häufig Regress fordern, wenn sie feststellen, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit des Vermieters entstanden ist. Wie Sie sehen, kann die Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht fatale Folgen haben.
Praktische Tipps im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht
Unsere Tipps helfen Ihnen dabei, die Verkehrssicherungspflicht zuverlässig zu erfüllen:
• Regelmäßige Kontrollen: Prüfen Sie den Zustand Ihrer Ferienwohnung in festen Abständen – etwa zu Saisonbeginn oder sogar bei jedem Gästewechsel.
• Checklisten nutzen: Gehen Sie systematisch alle Bereiche durch: Türen, Fenster, Elektrik, Sanitäranlagen, Außenbereiche usw.
• Dokumentation: Machen Sie Fotos und notieren Sie durchgeführte Maßnahmen. Bilder und Aufzeichnungen sind wichtige Nachweise, falls es doch einmal zu einem Vorfall kommt.
• Wartungsverträge: Wartungsverträge für Rauchmelder, Heizungen oder Aufzüge können sinnvoll sein, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
• Versicherungsschutz: Eine private Haftpflicht reicht oft nicht aus. Für Vermieter empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Praxisbeispiele sagen mehr als tausend Worte
Anhand der folgenden konkreten Szenarien möchten wir Ihnen zeigen, wie relevant das Thema Verkehrssicherungspflicht im Alltag ist:
• Ein Gast stürzt auf dem verschneiten Weg vor der Unterkunft, weil der Vermieter den Winterdienst vernachlässigt hat.
• Ein Kind verletzt sich an einem defekten Hochstuhl, den der Vermieter trotz offensichtlicher Mängel weiterhin zur Verfügung gestellt hat.
• In einer Ferienwohnung kommt es zu einem Stromausfall, weil die Elektrik veraltet war und nicht rechtzeitig überprüft wurde.
Alle diese Fälle hätten mit einfachen Maßnahmen vermieden werden können – und genau darum geht es bei der Verkehrssicherungspflicht.
Checkliste: Verkehrssicherungspflicht für Vermieter von Ferienwohnungen
Mit unserer Checkliste haben Sie immer alle wichtigen Punkte im Blick:
Innenräume prüfen!
Stehen alle Möbel stabil und sicher?
Funktionieren die Elektrogeräte einwandfrei?
Gibt es Stolperfallen wie lose Teppiche oder Kabel?
Sind Rauchmelder vorhanden und funktionsfähig?
Sanitär & Technik kontrollieren!
Läuft die Heizung störungsfrei?
Gibt es sichtbare Schäden an Wasserleitungen oder Armaturen?
Sind die Steckdosen und Schalter intakt?
Außenbereiche sichern!
Sind Wege, Treppen und Geländer sicher begehbar?
Ist die Beleuchtung ausreichend – auch im Dunkeln?
Wird im Winter zuverlässig geräumt und gestreut?
Regelmäßige Wartung & Dokumentation!
Schließen Sie Wartungsverträge für Heizung, Rauchmelder oder Aufzüge ab.
Dokumentieren Sie alle Kontrollen (Fotos, Protokolle etc.).
Führen Sie Reparaturen von bestehenden Schäden zeitnah durch.
Versicherungsschutz prüfen!
Besteht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Sind auch kurzfristige oder private Vermietungen abgesichert?
Fazit: Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen!
Die Verkehrssicherungspflicht ist für Vermieter von Ferienwohnungen keine Nebensache, sondern ein zentrales Thema. Sie gilt für alle, unabhängig davon, ob Sie regelmäßig oder nur gelegentlich vermieten. Wer seine Pflichten ernst nimmt, schützt nicht nur die Gäste, sondern auch sich selbst vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Mithilfe von regelmäßigen Kontrollen und einem passenden Versicherungsschutz können Sie viele Risiken von Anfang an ausschließen oder zumindest minimieren. Und Sie tun dies nicht nur, damit Ihre Gäste ihren Aufenthalt entspannt genießen können, sondern auch, damit Sie ruhig schlafen können!