Viele unterschiedliche Namen, aber eines eint sie: Sie treiben den Übernachtungspreis in die Höhe und werfen bei vielen Vermietern von Ferienunterkünften Fragen auf. Die Rede ist von Bettensteuer, Übernachtungssteuer, Kurtaxe oder City Tax – je nach Region und Zweck unterschiedlich benannt und ausgestaltet. Wir erklären Ihnen, was es mit diesen Abgaben auf sich hat, wer sie festlegt, wie sie berechnet werden und was Sie als Gastgeber unbedingt beachten sollten.
Unterschiedliche Begriffe, aber ähnlicher Zweck
Die Bezeichnungen Bettensteuer, Übernachtungssteuer, Kurtaxe und City Tax werden oft synonym verwendet. Das ist allerdings nicht ganz korrekt, denn tatsächlich gibt es Unterschiede:
Die Kurtaxe ist eine klassische Tourismusabgabe, die schon seit Jahrzehnten in Kur- und Erholungsorten erhoben wird. Sie dient der Finanzierung von touristischer Infrastruktur wie Strandreinigung, Erhalt von Wanderwegen, Durchführung von Veranstaltungen etc.
Bettensteuer, Übernachtungssteuer und City Tax sind moderne Varianten, die meist in Städten erhoben werden. Sie dienen als zusätzliche Einnahmequelle für die Kommune und haben weniger direkten Tourismusbezug.
Wichtig: Egal, wie sie heißt, die Steuer wird meist pro Gast und Nacht fällig und muss von Ihnen als Vermieter erhoben und abgeführt werden.
Warum gibt es diese Steuern und Taxen überhaupt?
Städte und Gemeinden, besonders in touristisch attraktiven Regionen, profitieren von Besuchern, aber der Aufwand ist groß: Ob Instandhaltung von Straßen, Grünpflege in Parks, Betrieb von Informationszentren, Einsatz von Sicherheitsdiensten oder Bereitstellung öffentlicher Toiletten – das alles kostet Geld. Um diese Infrastruktur zu finanzieren, wurden seinerzeit kommunale Abgaben auf Übernachtungen eingeführt. Die Idee: Wer einen Ort nutzt, für einen längeren Urlaub oder für einen Städtetrip, soll auch einen kleinen Beitrag zum Erhalt der öffentlich zugänglichen Einrichtungen leisten.
Wer legt die Höhe der Bettensteuer und Kurtaxe fest?
Die Festlegung erfolgt auf kommunaler Ebene. Es sind also die Städte, Gemeinden oder Kurverwaltungen selbst, die beschließen, ob und in welcher Form eine Abgabe erhoben wird. Die rechtliche Grundlage variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.
Beispiel: In Bayern ist die Erhebung einer Kurtaxe in Kurorten per Kurbeitragssatzung geregelt. In Berlin dagegen gibt es eine City Tax, die auf privatrechtlicher Basis von Beherbergungsbetrieben eingezogen wird.
Welche Berechnungsmodelle gibt es für die Abgaben?
Für die Berechnung von Bettensteuer, Übernachtungssteuer, Kurtaxe oder City Tax gibt es zwei gängige Vorgehensweisen:
1. Pauschale Abgabe pro Nacht und Person
Zum Beispiel: 2,50 € pro Person und Nacht – unabhängig vom Übernachtungspreis
2. Prozentuale Abgabe auf den Übernachtungspreis
Zum Beispiel: 5 % vom reinen Übernachtungspreis (ohne Frühstück oder sonstige Leistungen)
Achtung: Nicht immer ist klar geregelt, was zur Bemessungsgrundlage gehört. Lesen Sie sich die Satzung Ihrer Gemeinde deshalb genau durch und fragen Sie im Zweifel nach.
Wie hoch sind die Abgaben im Durchschnitt?
Die Höhe variiert stark und hängt vom Ort, seiner touristischen Bedeutung und dem Finanzierungsbedarf ab. Einige Beispiele aus beliebten Regionen:
Ostsee (Timmendorfer Strand): 2,00 bis 3,50 Euro pro Person/Nacht (je nach Saison)
Schwarzwald (Titisee-Neustadt): je nach Kurbezirk pro Nacht 3,00 bis 3,50 Euro für Erwachsene und 1,60 Euro für Kinder ab 6 Jahre sowie Jugendliche
Berlin (City Tax): 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises
Köln (Bettensteuer): 5 % des Brutto-Übernachtungspreises
Füssen (Allgäu): pro Nacht 3,00 Euro für Personen ab 16 Jahre und 1,50 Euro für Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Tipp: Auf der offiziellen Website Ihrer Gemeinde oder Kurverwaltung finden Sie die aktuell geltenden Sätze.
Was müssen Sie als Vermieter von Ferienunterkünften beachten?
Als Gastgeber tragen Sie die Verantwortung, die Steuer korrekt zu erheben, zu dokumentieren und abzuführen. Was genau zu tun ist, hängt von der lokalen Satzung ab, die für Ihre Region gilt. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:
1. Information und Kommunikation
Weisen Sie Ihre Gäste transparent auf die Steuer hin, am besten bereits in Ihrer Online-Anzeige sowie in der Buchungsbestätigung.
Beispiel: „Im Übernachtungspreis ist die Kurtaxe von 2,50 €/Nacht nicht enthalten.“
2. Erhebung und Abrechnung
Sammeln Sie die vorgeschriebenen Abgaben von Ihren Gästen ein und führen Sie diese regelmäßig (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an Ihre Gemeinde ab. Da es immer mal eine Prüfung vom Finanzamt geben kann, empfehlen wir Ihnen, die Abrechnungsbelege für mindestens ein Jahr aufzubewahren.
3. Ausnahmen prüfen
Oft sind Kinder unter einem bestimmten Alter und beruflich reisende Gäste (z. B. Monteure) von der Bettensteuer befreit. Lassen Sie sich einen entsprechenden Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) vorlegen, um der Ausnahme stattzugeben.
Was passiert, wenn die Steuer nicht korrekt abgeführt wird?
Wer die Steuer nicht erhebt oder nicht ordnungsgemäß an die Kommune abführt, riskiert Bußgelder. In manchen Fällen kann ein solches Vorgehen sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden. Selbst bei Unwissenheit haften Sie als Vermieter.
Unser Tipp: Holen Sie sich zur Sicherheit Unterstützung von Ihrer Kommune oder einem Steuerberater, gerade, wenn Sie mehrere Unterkünfte vermieten oder verschiedene Gästegruppen betreuen.
Sonderfall Online-Plattformen: Wer haftet?
Wenn Sie über ein Online-Portal wie Pension.de vermieten, müssen Sie selbst prüfen, ob und wie die Plattform die Abgabe einzieht. Einige Buchungsdienste führen die Steuer automatisch ab, andere überlassen es dem Vermieter.
Wichtig: Sie bleiben in der Verantwortung, dass alles korrekt läuft, auch wenn der Gast online bucht!
Extra-Tipp: Machen Sie aus der Steuer einen Service
Viele Vermieter fragen sich, wie sie ihren Gästen die Übernachtung- oder Bettensteuer, Kurtaxe oder City Tax möglichst angenehm „verkaufen“ können. Unser Tipp: Machen Sie aus der Pflicht eine Kür und gestalten Sie die Abgabe charmant als Service für Ihre Gäste.
Eine beliebte Möglichkeit ist ein kleines Begrüßungsgeschenk. So könnten Sie etwa eine Karte mit dem Text beilegen: „Danke, dass Sie mit Ihrem Aufenthalt unsere schöne Kurregion unterstützen. Als kleines Dankeschön wartet eine Überraschung auf Sie!“ Dazu passt ein regionales Produkt wie ein Gläschen Honig oder eine lokale Spezialität.
Besonders wirkungsvoll ist es, wenn Sie auf die konkreten Vorteile hinweisen, die Ihre Gäste durch die Zahlung der Abgabe erhalten. Denn in vielen Regionen sind damit sogenannte Gästekarten verbunden, die echte Mehrwerte bieten – von kostenlosen Fahrten mit Bus und Bahn bis hin zu vergünstigten Eintritten in Thermen, Museen oder Freizeitparks.
Hier ein paar besonders attraktive Beispiele:
Bayerischer Wald – AktivCard Bayerischer Wald
Gäste, die die Kurtaxe bezahlen, erhalten in teilnehmenden Orten wie Bodenmais oder Zwiesel die AktivCard. Damit genießen sie freien Eintritt in über 130 Einrichtungen, darunter Schwimmbäder, Museen, Skilifte und Naturparks.
Ostsee – die „Ostseecard“ (z. B. in Timmendorfer Strand)
Mit dieser Gästekarte können Besucher viele Strandzugänge kostenlos nutzen und profitieren zudem von bis zu 50 % Ermäßigung bei Partnerbetrieben, darunter die Ostsee-Therme, diverse Schiffstouren-Anbieter und das Aquarium SEA LIFE.
Schwarzwald – KONUS-Gästekarte
In zahlreichen Schwarzwaldgemeinden erhalten Urlauber mit der Kurtaxe die KONUS-Karte, die zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn im gesamten Schwarzwald berechtigt. Ideal für Wanderer und Ausflügler!
Allgäu – Bad Hindelang PLUS-Karte
Hier steckt richtig viel drin: Freie Fahrt mit Bergbahnen, freier Eintritt ins Erlebnisbad, Skipass inklusive – und das alles ohne zusätzliche Kosten, allein durch die Kurtaxe.
Berchtesgadener Land – Gästekarte Rupertiwinkel & Berchtesgaden
Diese Karte bietet u. a. vergünstigten Eintritt in das Salzbergwerk, das Haus der Berge oder das Kehlsteinhaus. Und auch hier gilt: ÖPNV inklusive.
All diese Vorteile können Sie bereits bei der Buchung kommunizieren oder beim Check-In in einem kleinen Willkommens-Flyer zusammenfassen. Formulierungen wie „Mit Ihrer Gästekarte können Sie heute kostenlos in die Therme oder fahren umsonst auf den Hausberg!“ machen sofort Lust auf Urlaub. Durch Hinweise wie diese wandelt sich die Kurtaxe von einer lästigen Abgabe zu einem echten Pluspunkt – und Ihre Gäste werden es Ihnen danken.
Fazit: Kurtaxe & Co.: Nicht nur Last, sondern auch Chance
Ob Bettensteuer, Übernachtungssteuer, Kurtaxe oder City Tax: Für Sie als Vermieter ist das Thema ein Teil Ihrer unternehmerischen Verantwortung. Machen Sie sich frühzeitig mit den örtlichen Regelungen vertraut und gestalten Sie Ihre Kommunikation klar und professionell. So vermeiden Sie nicht nur Ärger mit der Gemeinde, sondern zeigen Ihren Gästen auch, dass sie bei einem fairen und gut organisierten Gastgeber gelandet sind.