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Auf Nummer sicher: Mietvertrag für die Ferienwohnung
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Auf Nummer sicher: Mietvertrag für die Ferienwohnung

Publisher: Pension.de | Veröffentlicht am  | Zuletzt aktualisiert am

Wenn Sie regelmäßig Gäste in Ihrer Ferienwohnung beherbergen, stellt sich früher oder später die Frage: Brauche ich eigentlich einen Mietvertrag? Die kurze Antwort lautet: Nein, nicht immer, aber meistens ist es sinnvoll. In unserem Ratgeber erfahren Sie, ob ein Mietvertrag für Ferienwohnungen Pflicht ist, was er enthalten sollte und worauf Sie als Vermieter besonders achten sollten. Mit dabei: Tipps aus der Praxis, Beispiele und klassische Stolperfallen, die Sie aber ganz einfach vermeiden können.

Ist ein Mietvertrag für Ferienwohnungen Pflicht?

Grundsätzlich gilt: Ein schriftlicher Mietvertrag ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Vermieter regeln die Buchung rein mündlich, formlos per E-Mail oder über eine Plattform wie Pension.de. Aber Achtung: Auch wenn ein Mietvertrag nicht zwingend erforderlich ist, kann er in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Vor allem, wenn es zu Streitigkeiten oder Missverständnissen zwischen Vermieter und Mieter kommt. In den folgenden Fällen ist ein schriftlicher Vertrag besonders sinnvoll:

• Sie vermieten privat und nicht über eine Plattform mit eigenen AGB.

• Die Buchung erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

• Der Aufenthalt ist ungewöhnlich lang oder besonders kurz.

• Es handelt sich um eine Gruppenreise, Firmenbuchung oder ein spezielles Event.

Ein Vertrag gibt Ihnen Rechtssicherheit – und dem Gast ebenfalls. Das Dokument dokumentiert, was vereinbart wurde, und schützt beide Parteien vor Missverständnissen.

Welche Vorteile hat ein Mietvertrag?

Ein schriftlicher Vertrag sorgt für Klarheit. Er ist ein Nachweis über die Buchung und enthält die genauen Bedingungen, unter denen Ihre Ferienwohnung vermietet wird. Mit einem Mietvertrag für die Ferienwohnung lassen sich Streitigkeiten über Stornobedingungen, An- und Abreisezeiten oder die Endreinigung leicht vermeiden.

Alle Vorteile auf einen Blick:

• Klarheit für beide Seiten

• Beweisbarkeit bei Streitigkeiten

• Regelung von Sonderfällen (z. B. Haustiere, Rauchen, Partys)

• Einheitliche Kommunikation, besonders bei häufigen Vermietungen

Gerade wenn Sie öfter Gäste beherbergen oder Ihre Ferienwohnung über verschiedene Kanäle vermarkten, sollten Sie einen einheitlichen Vertrag verwenden, der an Ihr Objekt und Ihre Regeln angepasst ist.

Was sollte im Mietvertrag festgehalten werden?

Ein guter Mietvertrag für eine Ferienwohnung muss kein Roman sein, aber die wichtigsten Punkte sollten klar und verständlich formuliert sein. Folgende Inhalte gehören in jeden Mietvertrag:

Name und Anschrift: von Vermieter und Mieter (Gast)

Beschreibung der Ferienunterkunft: Adresse, Lage, Ausstattung

Mietzeitraum: Anreise- und Abreisedatum, ggf. Uhrzeiten

Mietpreis und Zahlungsbedingungen: Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsfrist, Kaution

Leistungen: z. B. Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung – alles, was im Preis enthalten ist

Stornierungsbedingungen: Rücktrittsfristen, Gebühren, ggf. Erstattung

Hausordnung: entweder als eigener Absatz im Vertrag oder als Anhang

Haftungshinweise: für Schäden, Diebstahl, Versicherung

Unterschriften: von Ihnen als Vermieter und natürlich vom Gast

Tipp: Sie können auch eine Checkliste beilegen, auf der Sie Besonderheiten wie eingeschränkte WLAN-Nutzung, vorgeschriebene Mülltrennung oder rücksichtsvolles Verhalten auf dem Balkon kurz erläutern.

Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrags?

Wie im vorangegangenen Absatz bereits kurz erwähnt: Ja, die Hausordnung kann in den Mietvertrag eingebunden werden – und sollte sie idealerweise auch. Das Regelwerk enthält konkrete Hinweise zur Nutzung der Wohnung, etwa in Bezug auf Ruhezeiten, Rauchverbote, Haustiere, Besucher usw. Sie können die Hausordnung direkt in den Vertrag integrieren oder als Anhang beifügen. Wichtig ist, dass der Gast vor seiner Buchung informiert wird und die Regeln akzeptiert – am besten durch seine Unterschrift.

Was gehört nicht in den Mietvertrag für eine Ferienwohnung?

Manche Vermieter möchten ihren Gästen ganz besonders viel Aufmerksamkeit bieten. Aber Vorsicht: Nicht alles sollte vertraglich fixiert werden. Serviceleistungen wie Brötchenlieferung, persönliche Schlüsselübergabe, eine Flasche Wein als Willkommensgruß, frische Blumen oder tägliche Reinigung gehören nicht in den Mietvertrag, sondern sind freiwillige Zusatzangebote. Diese sollten separat, etwa in einem Infoblatt oder auf Ihrer Website, beschrieben werden.

Auf diese Weise bleiben Sie flexibel und vermeiden rechtliche Fallstricke. Denn es kann immer mal passieren, dass Sie eine der Sonderleistungen nicht wie beschrieben anbieten können, weil Sie selbst verreist sind oder der Bäcker Betriebsferien macht. Dann wäre es nachteilig, wenn der Gast Sie darauf festnageln könnte, weil diese Extras im Vertrag stehen. 

Muss der Vertrag immer unterschrieben werden?

Im besten Falle ja. Ein Mietvertrag entfaltet seine volle rechtliche Wirkung erst durch die Unterschrift beider Parteien. Das kann auch digital erfolgen, z. B. als PDF-Dokument mit digitaler Unterschrift oder über eine Online-Plattform mit Bestätigungsklick (je nach Rechtsprechung und Transparenz).

Für die Beweiskraft ist es hilfreich, wenn Sie auch eine unterzeichnete Version für sich behalten. Ein Scan, der per E-Mail übermittelt wird, ist meist ausreichend.

Kann der Mietvertrag digital übermittelt werden?

Wo wir direkt beim nächsten Punkt wären. Absolut! Gerade bei kurzfristigen Buchungen oder internationalen Gästen ist die digitale Übermittlung sogar Standard. Sie können Ihren Vertrag als PDF erstellen und per E-Mail verschicken. Viele Tools ermöglichen inzwischen sogar digitale Signaturen.

Wichtig: Auch wenn durch die Digitalisierung alles schneller geht als früher, achten Sie darauf, dass der Vertrag vollständig und klar formuliert ist und Ihr Gast genug Zeit bekommt, ihn zu prüfen, bevor er seine Unterschrift daruntersetzt. 

Was würde denn ohne Mietvertrag passieren?

Ohne schriftlichen Vertrag sind Sie nicht völlig schutzlos – aber Sie können im Streitfall schlecht nachweisen, was genau vereinbart wurde. Hat der Gast z. B. zugesichert, keine Haustiere mitzubringen, es aber trotzdem getan, stehen Sie ohne Beweis schlechter da.

Beispiel für ein Worst Case Szenario: Gast A mietet telefonisch eine Ferienwohnung und sagt zu, spätestens am Dienstag anzureisen. Er kommt aber nicht. Ohne Mietvertrag können Sie im schlimmsten Fall weder Stornogebühren verlangen noch den Verdienstausfall geltend machen. Die Zeit, einen kurzen Vertrag aufzusetzen, sollten Sie sich also nehmen. 

Welche Probleme kann ein Mietvertrag verhindern?

Mit einem vollständigen Mietvertrag beugen Sie finanziellen Einbußen, Missverständnissen, Fehlverhalten und weiteren unangenehmen Begleiterscheinungen, die im Rahmen der Vermietung Ihrer Ferienwohnung entstehen können, effektiv vor. Konkret schützt Sie der Vertrag vor:

• Zahlungsausfällen

• Streitigkeiten bei Schäden

• unklaren Absprachen zur Endreinigung

• unangemeldetem Besuch oder Lärmbelästigung

• Nutzung über die vereinbarte Gästeanzahl hinaus

Ende gut, alles gut: Vermieterin B. hatte regelmäßig Probleme mit Gästen, die spät nachts anreisten und laut feierten. Seit sie eine klare Hausordnung mit Ruhezeiten in den Mietvertrag integriert hat, gibt es weniger Beschwerden. Und wenn doch, kann sie auf die unterschriebene Vereinbarung verweisen. 

Wo gibt es Hilfe bei vertraglichen Fragen?

Verträge mit all ihren Paragraphen und Klauseln sind für die meisten von uns ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei gehört der Mietvertrag für die Ferienwohnung sicherlich noch zu den einfachsten Vertragsarten. Einmal aufgesetzt, können Sie ihn immer wieder verwenden. Wenn Sie unsicher sind, was hineingehört und was nicht, bekommen Sie hier Unterstützung:

• Mieterverein oder Haus- und Grundbesitzerverein

• Rechtsanwälte für Mietrecht

• IHK oder Tourismusverbände in Ihrer Region

• Online-Portale, die Vertragsmuster bereitstellen
Tipp: Nutzen Sie Musterverträge als Grundlage, aber passen Sie diese immer individuell an Ihre Ferienwohnung und Ihre Bedingungen an.

Fazit: Klare Regeln für zufriedene Gäste – und zufriedene Vermieter!

Ein Mietvertrag für Ihre Ferienwohnung ist kein bürokratisches Monster, sondern Ihr Freund. Er schützt Sie, denn er regelt wichtige Punkte und gibt auch Ihren Gästen Sicherheit. Ob Sie Ihre Wohnung nur gelegentlich oder regelmäßig vermieten, mit einem sauberen Vertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite. Und das Beste: Die meisten Streitigkeiten lassen sich damit von Anfang an ganz einfach vermeiden.